Reklamationen


1.Wenn der Kunde nach dem Eigentumsübergang des Produkts feststellt, dass es physische Mängel aufweist, kann der Kunde nach eigenem Ermessen entweder:

a) die Garantieleistungen direkt bei den vom Garantiegeber angegebenen Servicezentren in Anspruch nehmen oder das Reklamationsverfahren im Zusammenhang mit der Garantie über den Verkäufer durchführen (dies gilt für Waren, die von einer Garantie abgedeckt sind).

b) Der Kunde kann dem Verkäufer eine Reklamation wegen Mängeln (gesetzliche Gewährleistung) vorlegen (Rechtsgrundlage - Bürgerliches Gesetzbuch).

c) In beiden Fällen sollte der Kunde sich mit der Reklamationsabteilung des Verkäufers unter der E-Mail-Adresse [email protected] in Verbindung setzen, um mitzuteilen, welchen Weg er gewählt hat und um das weitere Vorgehen abzustimmen. Wenn der Kunde die Reklamation wegen Mängeln wählt, sollte er insbesondere angeben, worin seiner Meinung nach der Mangel der Ware besteht, wann er festgestellt wurde und welche Forderungen er an den Verkäufer hat. Zusammen mit der reklamierten Ware sollten dem Verkäufer alle zur Ware gehörenden Zubehörteile sowie - falls die Garantieleistungen über den Verkäufer in Anspruch genommen werden - das ausgefüllte Garantiedokument übermittelt werden.

2.Der Verkäufer wird den Kunden über die Art und Weise der Bearbeitung seiner Reklamation informieren. Wenn die Reklamation vom Verkäufer nicht anerkannt wird, wird er seine Entscheidung begründen.

3.Der Verkäufer haftet im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung für Mängel nur, wenn der Mangel innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware an den Kunden festgestellt wird (gemäß Artikel 568 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches).

4.Falls der Kunde nicht mit der Entscheidung des Verkäufers zur Ablehnung der Reklamation einverstanden ist, kann der Kunde die Angelegenheit vor ein ordentliches Gericht bringen.

5.Bei Einzelkäufen von Möbeln sowie Elementen derselben Systemkollektionen kann Belini keine farbliche Wiederholbarkeit von Fronten, Korpusen und Arbeitsplatten garantieren. Dies betrifft Fronten, Korpusse und Arbeitsplatten aus Möbelstoffen, farbigem Glas sowie Elemente aus natürlichen und technologisch verarbeiteten Materialien wie Holz, Stein, Leder, Stahl- und Aluminiumelemente in natürlicher Farbe sowie lackiert, gestrichen, usw.

Die Farbvariationen hängen mit unterschiedlichen technologischen und produktionstechnischen Chargen sowie der visuellen Einzigartigkeit natürlicher Elemente zusammen. Darüber hinaus können kommerzielle Änderungen, die von den Herstellern von Komponenten vorgenommen werden, auf die Belini keinen Einfluss hat, zu den Farbabweichungen führen.

Verarbeitete Möbelmaterialien, die aus verschiedenen Komponenten bestehen, wie zum Beispiel Möbelplatten, HDF-Platten, Möbelfronten, Schwämme, Schaumstoffe, Gummi- und andere Elemente, haben ihre technologische Maßtoleranz gemäß den Normen der Hersteller.

Es ist besonders wichtig, dies bei der Montage von Möbeln, Schränken und Korpusen sowie beim Zusammenstellen von kompletten Möbelsets zu beachten.

Die Maße der einzelnen Komponenten von Möbeln sowie der endgültigen Möbel können sich um +/- von den in den technischen Zeichnungen von Belini angegebenen Maßen unterscheiden. Je mehr Komponenten in den Möbeln enthalten sind, desto größer kann die lineare Abweichung von den Maßen in der technischen Zeichnung sein.

Deshalb sollte besondere Aufmerksamkeit auf alle Arten von baulichen Maßen/Baumaßen in den Räumen (Nischen, Trennwände oder Endwände) sowie auf die endgültig montierten Abschlusselemente der Möbelsets (Küchenarbeitsplatten, zusätzliche dekorative oder abschließende Elemente) gelegt werden. Diese Unterschiede sind kein Grund für eine Reklamation, sondern ergeben sich lediglich aus der oben beschriebenen materiellen Spezifikation.

6.Falls ein bestimmtes Gerät oder Möbelstück vom Hersteller aus dem Vertrieb genommen wird, wird Belini ein gleichwertiges Produkt mit technischen und ästhetischen Gesichtspunkten zu einem Preis vorschlagen, der nicht niedriger ist als der der zurückgezogenen Ware.

7. Der Verkäufer hat im Falle einer vom Kunden gemeldeten Reklamation 14 Werktage Zeit, um diese zu prüfen und zu bearbeiten.